Allgemeine
Geschäftsbedingungen:
Auszug aus den Bestimmungen des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes:
„Rechte und Pflichten aus dem Gastaufnahmevertrages“
„Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt und
zugesagt oder falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war
bereitgestellt worden ist.“
Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur
Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag
abgeschlossen ist.
Der Gastgeber ist verpflichtet, das Zimmer bereitzuhalten. Der Gast ist
verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den
vereinbarten Preis zu zahlen, abzüglich der vom Gastgeber ersparten
Aufwendungen. Die Einsparung beträgt nach Erfahrungswerten bei Zimmer mit
Frühstück 20%. |